Energieberatung von Wohngebäuden wird jetzt noch besser gefördert

04.02.2020

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhöht den Zuschuss für die Energieberatung von Wohngebäuden.

Der Zuschuss für Gebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten wird von 60 % auf 80 % und die Förderhöchstgrenze von 800 € auf 1300 € angehoben.

Bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten wird die Fördergrenze auf 1700 € angehoben.

"Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Durch eine energetische Sanierung können in aller Regel Energie und Treibhausgase eingespart werden. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird deshalb vom Bund gefördert." (Quelle: BAFA)

KfW erhöht Förderung für energetische Gebäudesanierung und effizientes Bauen

24.01.2020

Die KfW erhöht ab dem 24.01.2020 die Förderungen von Dämmung der Gebäudehülle um 10 bzw. 12,5 Prozentpunkte bei gleichzeitiger Anhebung der Förderhöchstsätze.

Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung der Außenwand, Dachdämmung oder Dämmung der Kellerdecke werden nun mit 20 % von maximal 50.000 € bezuschusst.

Wird das Gebäude gesamtenergetisch Saniert sind Zuschüsse von bis zu 48.000 € zu erhalten.

Ein Neubau kann, je nach Effizienzhaus-Standard, mit 18.000 € bis 30.000 € Zuschuss gefördert werden (Alle Fördersummen gelten je Wohneinheit).

Für alle Förderungen müssen Energieberater aus der www.energie-effizienz-experten.de Liste zum Antragsverfahren hinzugezogen werden. Die anfallenden Kosten des Energieberaters werden mit 50 % bezuschusst.

Neue Fördersätze für Heizungen

02.01.2020

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gibt neue Förderübersicht für Heizungen bekannt.

Wer im Neubau oder im Gebäudebestand eine neue Heizanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbaut kann ab sofort mit deutlich höheren Zuschüssen als bisher rechnen. So sind zum Beispiel beim Austausch einer alten Ölheizung bis zu 45 % Zuschuss der anfallenden (förderfähigen) Kosten möglich.

Förderung von Öl-/ und Gasheizung läuft aus

23.12.2019

Die KfW-Bank stellt die Förderung von Heizungen auf Basis fossiler Energieträger zum 01.01.2020 ein.

Zuschussanträge können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Danach bleiben 3 Jahre Zeit für die Ausführung.

Wenn Sie also planen in naher Zukunft Ihre alte Heizung gegen eine neue, brennwertbasierte Heizung auszutauschen und sich bis zu 15 % Zuschuss sichern möchten, sollten Sie sofort handeln.

Zur Antragstellung wird ein zugelassener Energieeffizienz-Experte benötigt..

 

Klimaschutzpaket der Bundesregierung vom 20.09.2019

Das 22 Seiten umfassende Eckpunkteprogramm der Bundesregierung stellt einen Fahrplan dar, wie der CO2 - Ausstoß künftig gesenkt werden soll. Die einzelnen Maßnahmen müssen aber erst noch zu einem Gesetz beschlossen werden, damit sie rechtsgültig in Kraft treten können.

Da in den Medien zurzeit nur einige wenige Maßnahmen diskutiert werden, möchte ich Ihnen hier, möglichst Neutral und ohne politische Bewertung, kurz beschreiben was das Klimaschutzprogramm für Eigentümer von Wohngebäuden im Einzelnen bedeutet.

Ich weiße ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden Zeilen meine persönliche Einschätzung darstellen und nicht unbedingt der juristischen Bedeutung der Bundesregierung entsprechen. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht gegeben werden.

 Abwrackprämie für alte Heizungen

Das ist das mediale Schlagwort für eine „Austauschprämie“ alter Heizungen. Anders als im Moment öffentlich dargestellt sind damit neben Ölheizungen, alle „ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen...“ – also auch Gasheizungen gemeint. Und dies wohl unabhängig von Effizienz oder Alter der Anlage. Es ist ein Förderanteil von 40 % vorgesehen. Wie und ab wann Anträge zu stellen sind und was dabei zu berücksichtigen ist, ist noch unklar.

Außerdem soll ein Verbot für den Einbau neuer Ölheizungen ab 2026 festgeschrieben werden. Ausnahmen zum Verbot werden aber direkt dazu benannt. Hybridlösungen – also eine Kombination z.B. mit einer Solaranlage sollen weiterhin möglich sein. 

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Ab 2020 soll eine „steuerliche Förderung selbstgenutzten Eigentums“ eingeführt werden.

Hierzu sollen 20 % der Kosten – verteilt über 3 Jahre – die Steuerschuld mindern. Als förderfähig werden Maßnahmen benannt, welche auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind. Das gilt jedoch nur alternativ zur Inanspruchnahme anderer Förderprogramme.

Vereinfachung und Erhöhung von bestehenden Förderprogrammen

Die bereits bestehenden Förderprogramme des Bundes, hier sind wohl die Förderungen von  KfW und BAFA gemeint, sollen zusammengefasst und optimiert werden. Das Antragsverfahren soll deutlich vereinfacht werden und die Fördersätze um 10 % angehoben werden.

Außerdem bekommt alles einen neuen Namen: „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“

Energieberatungspflicht für Wohngebäude

Angedacht ist wohl eine Pflicht zur Energieberatung von Wohngebäuden bei bestimmten Anlässen wie z.B. einem Eigentümerwechsel. Die Kosten der Beratung sollen gefördert werden. Ein genaueres Konzept dazu liegt noch nicht vor.

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