Energieberatung

Bei der Energieberatung können, je nach Anforderung, unterschiedliche Ziele verfolgt werden.

 

 

Kurzberatung

Wenn sie der Meinung sind ihr Gebäude “verbraucht“ zu viel Energie oder sie fühlen sich unwohl in den eigenen vier Wänden, haben aber keine Vorstellung woran das liegt bzw. was Sie dagegen tun können? Dann kann der Besuch eines erfahrenen Energieberaters vielleicht Abhilfe schaffen. Mit einem ersten schnellen Überblick über die Situation vor Ort können bereits grobe Lösungsvorschläge besprochen werden. Oft reichen 1-2 Std im Gebäude aus um mögliche Schwachstellen aufzuzeigen.

Bauteilbezogene Beratung

Bereits geplante Sanierungsmaßnahmen können unabhängig und sachlich überprüft werden. Hierzu zählen die Ermittlung von Dämmstärken, Berechnung von eventuell notwendigen Dampfbremsebenen, Erörterung verschiedener Materialien und Systeme, das Besprechen verschiedener Heizsysteme, sowie das Aufzeigen von alternativen Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten. Außerdem werden Hinweise auf mögliche Gefahren bei fehlerhafter Ausführung sowie flankierende Maßnahmen gegeben. Auf Wunsch wird, begleitend zur Sanierung, eine Bauüberwachung angeboten.

Ausführliche Berechnungen (individueller Sanierungsfahrplan)

Sollen bestehende Gebäude komplett energetisch modernisiert werden (unabhängig davon ob die Durchführung Schritt für Schritt oder in einem Zuge stattfindet), ist es sinnvoll die einzelnen Bauteile zusammen mit der Heizanlage ganzheitlich zu betrachten. Hierzu werden alle Anlagenkomponenten und Bauteile der thermischen Gebäudehülle mit Ihren energetischen Eigenschaften erfasst. Anhand von grafischen und tabellarischen Übersichten werden die jeweiligen Energieverluste dargestellt. Auf dieser Grundlage werden notwendige Sanierungsempfehlungen ausgearbeitet.

 

 

Je nach Alter des Gebäudes (Datum des Bauantrages muss bei Antragstellung midestens 10 Jahre zurückliegen)) kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine umfangreiche Energieberatung ein Zuschuss in Höhe von 80% der Beratungskosten (es gelten Höchstgrenzen) beantragt werden.

Für Sanierungsdurchführungen (Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung) können unter Umständen Förderungen in Form von zinsgünstigen Darlehen und/oder Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 % bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.        

Hier finden Sie entsprechende Hinweise zur BAFA und KfW.

 

Aber eines ist die Energieberatung nicht. Trotz sehr umfangreicher Ausarbeitung von Sanierungsempfehlungen unter Berücksichtigung verschiedenster Gesetze, Verordnungen, Normen und sonstigen techn. Regeln, stellt sie keine Fachplanung im Sinne von Architektenleistungen dar.

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