Wenn sie ein neues Wohnhaus bauen möchten, sollten Sie sich vorab Gedanken machen, welche energetischen Ansprüche Sie an Ihr zukünftiges Zuhause stellen.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen dazu werden in der DIN 4108, der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) festgelegt.
Dies ist jedoch "nur" der Mindeststandard der eingehalten werden muss.
Die technischen Möglichkeiten gehen weit darüber hinaus und sind überwiegend bereits seit Jahren erfolgreich erprobt. Sogenannte "Passivhäuser" wurden z.B. schon in den 1980er Jahren entwickelt.
Die KfW-Bank fördert neue Wohngebäude wenn sie besser sind als der Mindeststandard, dabei gilt: je höher die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien - umso höher die Förderung.
Aber ein Wohnhaus sollte nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet werden. Die energetische Qualität der Gebäudehülle hat auch großen Einfluss auf die Behaglichkeit in den Räumen. Die Wahl der Anlagentechnik (Heizung und Lüftung) sollte dem zu erwarteten Nutzerverhalten angepasst sein.
Der Lebenszyklus von Anlagentechnik und Baukonstruktionen wird mit 20-40 Jahren bewertet. Das bedeutet, heutige Entscheidungen können noch Auswirkungen für die nächste Generation haben und sollten entsprechend gut durchdacht sein.
Vereinbaren Sie einen Termin und wir erarbeiten gemeinsam ein energetisches Konzept für Ihre Zukunft.
Die Berechnungen zum Wärmeschutz für den Bauantrag und, wenn gewünscht, für KfW-Förderung erstelle ich Ihnen selbstverständlich direkt mit.