In §6 der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zum einen gefordert, dass Gebäude "dauerhaft luftundurchlässig" erstellt werden müssen, jedoch auch
"der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist".
Die DIN 1946-6 fordert die Erstellung eines Lüftungskonzeptes bei Neubauten und Sanierungen.
Bei der Sanierung ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn z.B. im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht beziehungsweise im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet werden. Der Planer oder Verarbeiter muss dabei festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann.
Die wenigsten Handwerksbetriebe und Planer (außer Lüftungs-Branche) sind mit dem Rechnen eines solchen Konzeptes vertraut.
Aus diesem Grund biete ich die Berechnung eines Lüftungskonzeptes sowohl für den Neubau als auch bei Sanierungsmaßnahmen an.